Die Anforderungen an Dichtverbindungen sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. Neue bzw. aktualisierte Verordnungen (DIN 30690-1, TA-Luft) und darauf aufbauend europäische Regelwerke wie z. B. DVGW Information Gas Nr. 19, DIN EN 1591 verlangen eine umfassendere Nachweistiefe.
Die Richtlinien fordern "eine fachgerechte Auslegung" und "die Verwendung geeigneter Dichtungskennwerte". Die Integrität und die Dichtheit von Flanschverbindungen in Gasanlagen müssen für die gesamte Lebensdauer einer Gasanlage gewährleistet sein.
Für die Gewährleistung eines sicheren Betriebs ist es notwendig, die auftretenden Beanspruchungen zu begrenzen (Festigkeitsnachweis). Zudem muss eine ausreichende Flächenpressung der Dichtung im Betrieb gewährleistet sein (Dichtheitsnachweis).
Die Berechnung von Flanschverbindungen nach DIN EN 1591-1 zum Nachweis der Festigkeit und der Dichtheit entspricht mittlerweile dem Stand der Technik. Die dort beschriebene Berechnungsmethode liefert auch die zur Montage erforderlichen Anzugsmomente.
Gerne führen wir für Sie die fachgerechte Berechnung der jeweiligen Anzugsmomente als auch die Erstellung der dazugehörigen Dokumentation durch.