Betriebsanweisungen

Betriebsanweisungen

Arbeitsschutz der Beschäftigten
Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber Maßnahmen des Arbeitsschutzes für die Beschäftigten unter Berücksichtigung der Arbeitsbedingungen zu treffen.

Hierzu zählen u. a schriftliche Betriebsanweisungen auf der Basis durchgeführter Gefährdungsbeurteilungen.

Leistungen im Detail

  • Ermittlung des spezifischen Bedarfs unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der zum Einsatz kommenden Stoffe
  • Erarbeitung von Betriebsanweisungen gemäß den geltenden technischen Regelwerken in der Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Auftraggeber
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