Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber Maßnahmen des Arbeitsschutzes für die Beschäftigten unter Berücksichtigung der Arbeitsbedingungen zu treffen.
Hierzu zählen u. a schriftliche Betriebsanweisungen auf der Basis durchgeführter Gefährdungsbeurteilungen.