Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung ist der Gasanlagenbetreiber verpflichtet, ein Explosionsschutzdokument zu erstellen und auf dem aktuellen Stand zu halten.
Damit wird dokumentiert, dass die Explosionsgefährdungen ermittelt sowie bewertet und die daraus resultierenden Vorkehrungen und Maßnahmen getroffen wurden, um Mitarbeiter, die in explosionsgefährdeten Bereichen der Anlage tätig werden, zu schützen.