AGB Seminare

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Seminare der Projekthaus GmbH
Die nachfolgenden AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer bzw. Besteller von Seminarveranstaltungen
und der Projekthaus GmbH (nachfolgend „Projekthaus“) als Veranstalter.
Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorherigen schriftlichen Bestätigung von Projekthaus
und gelten nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden
nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
Zielgruppen, Seminarorte und Teilnahmegebühren sind den jeweiligen Ausschreibungen bzw. Seminarangeboten zu entnehmen.
1. Anmeldung/Anmeldebestätigung
2. Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen
Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Gebühren. Alle Gebühren verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung der Teilnahmegebühren ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Kalendertagen fällig. In der Gebühr inbegriffen sind die Seminarunterlagen und die Verpflegung wie Pausengetränke und Mittagessen während der Veranstaltung, soweit dies in der Seminarbeschreibung angegeben ist. Nicht inbegriffen sind etwaige Reisekosten des Teilnehmers sowie Aufwendungen für Übernachtung und Verpflegung außerhalb der Seminarzeiten.
Die Anmeldung zu einem Seminar erfolgt über das Internet (www.projekthaus.com). Die Teilnehmeranzahl ist in der Regel begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Es können nur schriftliche Anmeldungen entgegengenommen werden. Ein Vertrag über die Teilnahme kommt erst durch eine schriftliche Bestätigung durch Projekthaus zustande. Projekthaus ist berechtigt, die Anmeldung zu einem Seminar ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Stornierung
Stornierungen eines Seminars müssen schriftlich erfolgen. Sollte ein Teilnehmer verhindert sein, ist die Teilnahme einer Ersatzperson nach Absprache ohne Aufpreis möglich. Bei Stornierung werden folgende Gebühren erhoben:
  • bis 56 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn:
    keine Stornokosten
  • bis 42 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn:
    50% der Teilnehmergebühr
  • weniger als 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn:
    volle Teilnehmergebühr
  • bei Nichterscheinen (gleich aus welchem Grund):
    volle Teilnahmegebühr
Für Inhouse-Seminare gelten individuell zu treffende Vereinbarungen.
4. Änderungen
Projekthaus behält sich vor, bei Eintreten von durch Projekthaus nicht zu vertretenden Umständen, wie z. B. der Erkrankung oder dem sonstigen Ausfall eines Referenten das Seminar räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, einen anderen Referenten ersatzweise einzusetzen oder die Veranstaltung abzusagen. Bei Unterschreitung der maximalen Teilnehmeranzahl (diese beträgt in der Regel 50% der maximalen Teilnehmeranzahl pro Seminar) behält sich Projekthaus vor, die jeweilige Veranstaltung zeitlich zu verlegen bzw. abzusagen. In diesem Fall bemüht sich die Projekthaus die Teilnehmer spätestens 14 Tage vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn zu informieren. Im Fall einer zeitlichen Verlegung einer Veranstaltung können die Teilnehmer zwischen der Teilnahme und dem ersatzweise angebotenen Termin und der Rückerstattung eventuell schon überwiesener Teilnahmegebühren wählen. Im Fall der ersatzlosen Absage einer Veranstaltung werden bereits überwiesene Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadenersatzansprüche (auch Stornogebühren für Reise oder Hotelkosten) bei Änderungen oder Absage eines Seminars bestehen nicht.
5. Zertifikat
Die Teilnehmer eines Seminars erhalten im Anschluss ein Zertifikat als Teilnahmebestätigung.
6. Urheberrechte
Die Seminarunterlagen und Präsentationen sind urheberrechtlich geschützt. Jedwede Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung als zur persönlichen Information des Teilnehmers ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Projekthaus zulässig.
7. Haftung
Der Ablauf des Seminars wird durch das Seminarprogramm bestimmt. Projekthaus behält sich jedoch das Recht vor, den Inhalt oder die Aufteilung der Seminarinhalte gerinfügig zu modifizieren, ohne den Gesamtcharakter des Seminars zu verändern. Projekthaus wählt für die Seminare in den jeweiligen Fachbereichen qualifizierte Referenten aus. Für die Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit der Seminarinhalte, der Seminarunterlagen sowie die Erreichung des jeweils vom Teilnehmer angestrebten Lernziels übernimmt Projekthaus keine Haftung. Ebenso nicht für etwaige Folgeschäden, welche aus fehlerhaften und/oder unvollständigen Seminarinhalten entstehen sollten. Im Übrigen ist die Haftung von Projekthaus auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beschränkt, wobei es sich um typische, bei einer Seminarveranstaltung vorhersehbare Schäden handeln muss.
8. Sonstiges
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Bremen.
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